Vertragsbedingungen der Truckpost GmbH
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Truckpost GmbH, Musterstraße 123, 10115 Berlin (nachfolgend "Truckpost" oder "Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend "Kunde") über die Bereitstellung von GPS-Tracking- und Flottenmanagement-Dienstleistungen sowie zugehöriger Hardware und Software.
(2) Die Dienstleistungen basieren auf einer weltweit führenden Technologie- und Infrastrukturplattform.
(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit Truckpost ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
(1) Die Darstellung unserer Produkte und Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Der Kunde kann über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch eine Anfrage für unsere Dienstleistungen stellen. Daraufhin unterbreitet Truckpost dem Kunden ein individuelles Angebot.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot von Truckpost schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder wenn Truckpost mit der Leistungserbringung beginnt.
(4) Der Vertragstext wird von Truckpost gespeichert. Der Kunde erhält eine Ausfertigung des Vertrags einschließlich dieser AGB per E-Mail.
(1) Truckpost bietet folgende Dienstleistungen an:
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. dem gewählten Tarifpaket.
(3) Truckpost ist berechtigt, die Leistungen fortlaufend zu verbessern und weiterzuentwickeln, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und keine wesentliche Einschränkung des Leistungsumfangs darstellt.
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise gemäß dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Die monatlichen Nutzungsgebühren werden jeweils im Voraus in Rechnung gestellt. Die Zahlung erfolgt per Überweisung, Lastschrift oder Kreditkarte, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Einmalige Kosten für Hardware, Installation und Einrichtung werden gesondert in Rechnung gestellt und sind bei Lieferung bzw. Fertigstellung fällig.
(5) Bei Zahlungsverzug ist Truckpost berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
(1) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 12 Monate ab Aktivierung des Dienstes.
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug ist.
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform oder der Textform (E-Mail an info@truckpost.de).
(1) Truckpost gewährleistet eine durchschnittliche Plattformverfügbarkeit von 99,5 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten, die rechtzeitig angekündigt werden.
(2) Die Haftung von Truckpost für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beschränkt. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(4) Truckpost haftet nicht für Störungen der Dienste, die durch höhere Gewalt, Störungen der Telekommunikationsnetze oder sonstige Umstände verursacht werden, die außerhalb des Einflussbereichs von Truckpost liegen.
(5) Die GPS-Ortung unterliegt technischen Einschränkungen (z. B. Abschattung, atmosphärische Einflüsse). Truckpost übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit der GPS-Positionsdaten.
(1) Truckpost verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind in unserer Datenschutzerklärung dargestellt.
(3) Soweit Truckpost im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbefristet vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke dieses Vertrages zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Vertraulichkeitsvereinbarung beruht, die dem Empfänger bereits vor der Offenlegung bekannt waren oder die dem Empfänger von einem Dritten rechtmäßig mitgeteilt werden.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht über die Beendigung des Vertrages hinaus fort.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(4) Truckpost behält sich das Recht vor, diese AGB mit angemessener Vorankündigung zu ändern. Die geänderten AGB gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Truckpost wird den Kunden auf die Bedeutung der Frist in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
(2) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Stand: Februar 2026
Truckpost GmbH | Musterstraße 123, 10115 Berlin | info@truckpost.de